Ihre Zeit in Wien

Zurückgerechnet wurde sie im Juni 1906 mit ihrem unehelichen Sohn Hugo schwanger. Der Kindsvater ist unbekannt. Sie wohnte - wie damals üblich - bis zur Geburt in einem Haushalt und arbeitete als Magd.

 

Am 17.03.1907 gebar sie Hugo im Alservorstadt Krankenhaus in Wien.

 

Transkription der zweiten Spalten der unteren Kopie (entspricht der rechten Seite im Geburtsbuch):

 

Doschek Agnes,

k.l. Mayr. 4

Belwedereg.[asse] 13

geb. 16./4.[1]884. u.

zust.[ändige (Pfarrei)] Ringelsdorf

NÖ;

 

Ebenso war es damals üblich, dass eine körperlich geeignete Frau, die in diesem Krankenhaus ein uneheliches Kinder zur Welt brachte, weiterhin noch einige Zeit als Amme tätig zu sein - und natürlich für den Lebensunterhalt zu sorgen. (Ob Agnes ebenso Amme war, ist nicht sicher, da ich hierüber keine Aufzeichnungen fand.) Agnes arbeitete als Dienstmagd.

 

Jedoch wurde sie zuletzt am 25.12.1911 gesehen, Jahre später wurde sie gerichtlich für tot erklärt.

Transkription:

 

Agnes Doschek.

47 T 112/29. Agnes Doschek, geb. 18. April 1884 in

Hohenau, Bezirk Gänserndorf, Niederösterreich, als ehe-

liche Tochter des Josef Doschek und der Agnes geb. Sowa

geboren, römisch-katholisch, nach Ringelsdorf, Bezirk

Gänserndorf, Niederösterreich, zuständig, ledig, Haus-

gehilfin, zuletzt in Wien, 18. Bez., Haizingergasse 18,

von da am 25. Dezemer 1911 ohne weitere Angabe ab-

gemeldet, ist seither verschollen.

Da hirnach anzunehmen ist, dass die gesetzliche Ver-

mutung des Todes im Sinne des § 24, Z l, a, b, G.B...(???)

eintreten wird, wird auf Ansuchen des Sohnes der Ver-

schollenen Herrn Hugo Doschek, Hilfsarbeiters in Rin-

gelsdorf Nr. 134, das Verfahren zur Todeserklärung

eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gerichte

Nachricht über die Vermißte zu geben.

Agnes Doschek wird aufgefordert, vor dem ge-

fertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere Weise

von sich Nachricht zu geben.

Nach dem 31. Dezember 1930 wird das Gericht auf

neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden.

Landesgericht für Z. R. E, Abt. 47, Wien, am 12. November 1929.

 

Eine Geschichte, die sehr nach einer Legende anmutet.

Klärung der Fakten:

Eine konkrete Aufklärung geht offensichtlich über Jahre, deshalb: