Aus den Geburtsmatrikeln geht eindeutig hervor, dass Agnes keine älteren Brüder hatte.
Einige allgemeine Informationen zur Bildungslage und den damit verbundenen Kosten aus dieser Zeit zusammenstellen:
Bildungskosten im frühen 20. Jahrhundert: Im frühen 20. Jahrhundert waren Bildungskosten im Vergleich zu heutigen Standards relativ niedrig, aber die Ausbildung war häufig für Frauen noch nicht so stark institutionalisiert wie für Männer, insbesondere in spezifischen Berufen wie dem der Anwaltsgehilfin.
Berufsbild Anwaltsgehilfin: Die Ausbildung zur Anwaltsgehilfin konnte theoretische und praktische Aspekte umfassen, darunter Büroarbeit, rechtliche Grundlagen und administrative Fähigkeiten. Solche Ausbildungen wurden oft durch private Institute oder direkte Kanzleischulen angeboten, deren Preise variieren konnten.
Quellen und Schätzungen: Aus verfügbaren historischen Dokumenten und Archive kann man schätzen, dass die Kosten für eine Berufsausbildung in dieser Zeit relativ gering waren im Vergleich zu heutigen Verhältnissen. Die Ausbildungskosten könnten einige Dutzend bis einige Hundert Kronen betragen haben, abhängig von der Dauer und Intensität der Ausbildung. (Zwischen 1892 bis 1925 waren Heller und Kronen die Währungseinheit vor der Einführung von Groschen und Schilling.)
Um genauere Informationen zu erhalten, gäben entsprechende Archive Auskunft, aber es geht nur um einen Überblick.
Im Jahr 1906 konnte die Dauer der Ausbildung zur Anwaltsgehilfin in Österreich variieren, abhängig von der Art der Ausbildung und der spezifischen Institution, die sie anbot. Allgemeine Informationen zu dieser Zeit deuten darauf hin, dass die Ausbildung zur Anwaltsgehilfin typischerweise mehrere Monate bis zu einigen Jahren in Anspruch nehmen konnte.
Im Jahr 1906 war der Verdienst eines „Häuslers“ (also eines Landarbeiters oder Kleinbauern) in Österreich stark von der Region und den spezifischen Bedingungen abhängig. Häusler waren in der Regel kleine Landwirte, die auf einem eigenen kleinen Stück Land wirtschafteten und oft zusätzlich als Landarbeiter oder in anderen Berufen arbeiteten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Lebenshaltungskosten: Die Lebenshaltungskosten waren im frühen 20. Jahrhundert ebenfalls niedriger als heute, aber die Einkommen reichten oft nur für einen bescheidenen Lebensstil. Häusler mussten sich häufig mit einem knappen Budget arrangieren und waren auf zusätzliche Einkommensquellen angewiesen.
(Erinnerung: bis zum Jahr 1906 hatte Josef Doschek 4-6 Kinder zu versorgen. Inwieweit durch zusätzliche Arbeit seine Töchter das Haushaltsbudget mit beisteuern konnte, ist mir nicht bekannt. Falls das vierte Kind und erster Sohn das Erwachsenenalter erreichte, war er zu diesem Zeitpunkt ca. 20 Jahre.)
Zusätzliche Einnahmen: Viele Häusler ergänzten ihr Einkommen durch zusätzliche Arbeiten wie Saisonarbeit, Handwerksarbeiten oder durch die Herstellung von Produkten, die sie verkaufen konnten. Dies half, die Unsicherheit und die finanziellen Belastungen auszugleichen.
Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten für Häusler konnten auch stark variieren, abhängig von den lokalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen.
Im Jahr 1906 war es in Österreich, insbesondere in städtischen Gebieten wie Wien, durchaus üblich, dass Dienstmädchen einen Teil ihres Gehalts für Unterkunft und Verpflegung an ihren Arbeitgeber abtraten. Die genauen Bedingungen und Vereinbarungen konnten jedoch variieren.
Unterkunft und Verpflegung: Dienstmädchen in städtischen Haushalten erhielten in der Regel Unterkunft und Verpflegung als Teil ihres Arbeitsvertrags. In vielen Fällen mussten sie einen Teil ihres Gehalts für diese Leistungen abgeben, was sich als eine Art Miete oder Abzug darstellen konnte. Die genaue Höhe dieser Abzüge konnte unterschiedlich sein und hing oft von den spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab.
Gehaltsstruktur: Das monatliche Gehalt eines Dienstmädchens konnte relativ niedrig sein, oft im Bereich von etwa 30 bis 60 Kronen im Jahr 1906. Ein Teil dieses Gehalts wurde möglicherweise für Unterkunft und Verpflegung abgezogen, was dazu führte, dass das verbleibende Geld für persönliche Ausgaben zur Verfügung stand.
Vertragliche Vereinbarungen: Die Bedingungen für Dienstmädchen wurden häufig in Arbeitsverträgen festgelegt. Diese Verträge konnten genaue Regelungen über Gehalt, Unterkunft, Verpflegung und andere Arbeitsbedingungen enthalten. Die Höhe der Abzüge für Unterkunft und Verpflegung war oft verhandelbar und konnte von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich sein.
Lebensbedingungen: Die Lebensbedingungen für Dienstmädchen konnten variieren. In städtischen Haushalten waren sie oft in den Haushaltsräumen untergebracht, was manchmal sehr bescheiden sein konnte. Ihre Arbeitszeiten und -bedingungen waren oft streng und ihre persönliche Freizeit war begrenzt.
[weitere Infos folgen]
Der Legende nach verschwand sie kurz nach der Geburt ihres Sohnes. Aus dem Zeitungsartikel (ziemlich unten) geht hervor, dass noch über 4 weitere Jahre als Dienstmagd tätig war.
Wäre sie ausgewandert, hätte eine Abfahrt - meistens eine kombinierte Reise mit Zug und Schiff (Wien-Hafen mit dem Zug, Hafen-Philadelphia mit einem Schiff) - frühestens am 26.12.1911 möglich sein können.
Je nach Zielhafen wären folgende Reisemöglichkeiten möglich gewesen:
Zu diesem Zeitpunkt wäre sie 27 Jahre alt gewesen. Als Adresse hätte sie sowohl Ringelsdorf als auch Wien angeben können.
https://de.geneanet.org/bibliothek/doc/5573115/neue-beitrage-zur-auswanderung-nach-amerika-im-18-jahrhundert-aus-altwurttembergischen-kirchenbuchern-unter-hinzuziehung-anderer-quellen
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Eine Geschichte, die sehr nach einer Legende anmutet.
Klärung der Fakten:
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